Curly&Smooth

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „diese Bedingungen“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Curly & Smooth Handels GmbH (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“ ).
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers (nachfolgend „Kunde“) werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Angebot, Vertragsabschluß

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung bei uns aufzugeben.

2.2 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, das wir entweder innerhalb von 4 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung (Telefax oder E-Mail genügt) oder durch Lieferung, ganz oder teilweise, annehmen können.

2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden oder der Lieferung der entsprechenden Ware zustande.

2.4 Ist die bestellte Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht oder nur teilweise lieferbar, sind wir berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die fehlenden Positionen/Mengen innerhalb von bis zu 90 Tagen schnellstmöglich nach. Sofern der Kunde keine Nachlieferung der fehlenden Positionen/Mengen wünscht, ist er berechtigt, innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Lieferzeit bzw. nach Erhalt der ersten Teillieferung, je nachdem welcher Fall früher eintritt, bezüglich der nicht gelieferten Positionen/Mengen eine Nachlieferung schriftlich abzulehnen.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Steuern, Verpackung und Versand, soweit nichts anderes vereinbart.

3.2 Soweit in unseren Preislisten Verkaufspreise angegeben sind, handelt es sich um Richtpreise, die bis zu unserer Auftragsbestätigung unverbindlich sind.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Fristen für unsere Lieferungen und Leistungen beginnen frühestens mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung und sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

4.2 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für uns unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z.B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Materialbeschaffung aufgrund von
uns nicht zu vertretender, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung etc., auch bei unseren Lieferanten), verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird uns die Lieferung infolge der höheren Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten unmöglich, werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Versand, Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftsbetrieb. Die Fracht- und Verpackungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.2 Mit der Übergabe der Liefergegenstände an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer (auch beim Transport mit Beförderungsmitteln des Kunden), spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über.

6. Zahlung

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden unsere Rechnungen mit dem Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Wir sind darüber hinaus berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder einen weiteren Schaden geltend zu
machen.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnisses geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung unserer sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden, behalten wir die folgenden Sicherheiten vor, die nach unserer Wahl anteilig freigegeben werden, sobald ihr realisierbarer Wert die Forderung gegenüber dem Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei laufender Rechnung dienen
die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.

7.2 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an
uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

7.3 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Zuge des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung des Sicherungsgutes an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung an. Solange der Kunde seine Vertragspflichten gegenüber uns ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, die zur Sicherheit abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir sind berechtigt, von dem Kunden die Offenlegung des Eigentumsvorbehalts gegenüber den Dritterwerbern oder die Aushändigung sämtlicher zur Geltendmachung unserer
Ansprüche erforderlichen Unterlagen zu verlangen.

8. Rechte des Kunden bei Mängeln

8.1 Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Kunde die Sache unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen uns binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde uns spätestens binnen einem Jahr ab der Lieferung anzuzeigen. Versäumt der Kunde die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Sache als genehmigt mit der Folge, dass der Kunde seine Mängelrechte nach Ziffern 8.2 und 8.4. verliert.

8.2 Erweist sich die Sache als mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

8.3 Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

8.4 Schlägt eine Nachbesserung durch uns zweimal fehl, verweigern wir beide Arten der Nacherfüllung oder erbringen wir die Nacherfüllung nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, so hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus kann der Kunde Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz anstatt der Leistung verlangen. Die Rechte des Kunden zum Rücktritt und auf Schadensersatz anstatt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel der Sache nur unerheblich ist.

8.6 Die Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Lieferung der Sache.

9. Haftung

9.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern  wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

9.3 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4 Eine weitergehende Haftung als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

9.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gemäß Ziffern 9.2, 9.3 und 9.4 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Soweit unsere Haftung gemäß Ziffern 9.2, 9.3 und 9.4 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Internationalen Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts (EGBGB).

10.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für Liefer- und Zahlungsverpflichtungen ist unser Geschäftssitz.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist München. Wir können unsere Kunden jedoch auch an ihrem Sitz verklagen.